MENU

Kurz vor dem Wahljahr 2017 schiebt die Bundesregierung noch ein Reformprojekt an. Mittwoch letzter Woche hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf für die sogenannte Flexi-Rente verabschiedet. Das Gesetz soll es zum einen Senioren erleichtern, Vorruhestands-Regelungen in Anspruch zu nehmen und zugleich in Teilzeit weiterzuarbeiten. Auch sollen Anreize geschaffen werden, über die Regelaltersgrenze hinaus zu arbeiten. Die Bundesregierung hat es eilig: wenn Bundestag und Bundesrat zustimmen, könnte die Gesetzesänderung schon ab 2017 in Kraft treten.

Vorgezogene Teilrente: erleichterte Bedingungen

Was aber beinhaltet der Gesetzentwurf konkret? Erleichtert werden sollen die Regeln, wenn Senioren eine vorgezogene Teilrente erhalten, aber weiterhin in Teilzeit weiterarbeiten. Bisher müssen solche Vorruheständler mit einer drastischen Kürzung ihrer Rente rechnen: bis zu zwei Drittel kann von der Rente abgezwackt werden, wenn der Betroffene mehr als 450 Euro im Monat verdient. Wenn ein Rentner eine Verdienstgrenze überschreitet, erhält er entweder eine Zweidrittel-, eine Halbe oder eine Eindrittel-Rente.

Diese komplexe Abstufung soll zukünftig entfallen. Dann soll für den Zuverdienst eine einfache Regel gelten: bis zu einer Obergrenze von 6.300 Euro im Jahr müssen die Frührentner keine Kürzung ihrer Altersbezüge fürchten. Wenn Teilrentner diesen Freibetrag überschreiten, werden pauschal 40 Prozent des darüber liegenden Zuverdienstes von der Rente abgezogen.

Dass auch die neue Regelung nicht so einfach zu durchschauen ist, zeigt ein Rechenbeispiel aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Beträgt der Hinzuverdienst 18.000 Euro pro Jahr, werden von der Rente 390 Euro pro Monat abgezogen. Diese Summe errechnet sich folgendermaßen: Der Betrag, der die 6300-Euro-Grenze übersteigt, liegt bei 11.700 Euro im Jahr. Pro Monat sind dies 975 Euro – davon werden 40 Prozent gestrichen. Läge die Vollrente bei monatlich 1200 Euro, käme man so auf eine Teilrente von 810 Euro im Monat.

Anreize für Beschäftigte, länger zu arbeiten

Darüber hinaus will die Bundesregierung Rentner animieren, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter einer Beschäftigung nachzugehen. Hierfür sind zusätzliche Anreize geplant. Aktuell erhält ein Arbeitnehmer einen Anspruchszuschlag von 0,5 Prozent pro Monat, wenn er auch nach Erreichen des Rentenalters noch arbeitet. Bedingung ist freilich, dass er noch keine Altersrente bezieht.

Allerdings muss der Arbeitnehmer keine Sozialversicherungsbeiträge mehr zahlen. Er kann also aktuell mit seiner Teilrente den Rentenanspruch nicht raufsetzen. Das soll sich mit der „Flexi-Rente“ zukünftig ändern. Während die Zuschlagsregelung bestehen bleibt, sollen die Beschäftigten weiter in die Rentenkasse einzahlen dürfen – und damit ihren Rentenanspruch erhöhen können. Damit die Arbeitgeber einen Anreiz haben mehr ältere Menschen zu beschäftigen, sollen die Arbeitgeber-Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für Rentner künftig entfallen.

Doch ob die gesetzliche Rente zukünftig zum Leben allein noch reichen wird, ist fraglich. Das gilt vor allem für jüngere Arbeitnehmer. Laut jüngsten Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums, von denen die Wirtschaftswoche berichtet, könnte das Rentenniveau in der Deutschen Rentenversicherung bis 2045 auf weniger als 40 Prozent des aktuellen Durchschnittseinkommens sinken. Damit wird sich die Schere zwischen Einkommen und zu erwartender Rente weiter auftun. Selbst Durchschnittverdienern droht dann die Altersarmut! Ein Beratungsgespräch hilft, zusätzlich private Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.